Wer geht voran, wenn man im Unternehmen Geschäftsbesucher empfängt?


Wenn genug Platz ist, gehen Sie und der Geschäftsbesucher nebeneinander, denn so lässt es sich am besten miteinander reden. Nehmen Sie Ihren Geschäftsbesucher an Ihre starke rechte Seite, denn es gilt der Grundsatz „Links schützt rechts“. Viel wichtiger als das Geschlecht ist hier die Frage nach der Gastgeberrolle. Die ortskundige gastgebende Person nimmt den Geschäftsbesucher an die rechte Seite. Nach wie vor ist es eine besondere Auszeichnung, auf der rechten Seite des Gastgebers sitzen, stehen oder gehen zu dürfen. Auch der Ehrenplatz an der Festtafel ist der rechts vom Gastgeber.

Das bedeutet für Sie: Lassen Sie Geschäftsbesucher und Kunden grundsätzlich zu Ihrer Rechten gehen. Handelt es sich um eine Gruppe von Geschäftsbesuchern oder Kunden, gehen Sie links vom ranghöchsten Gruppenmitglied. Natürlich ist diese Regel kein Selbstzweck. Nehmen Sie Ihren Geschäftsbesucher an die linke Seite, wenn von rechts „Gefahr“ droht.

So gewähren Sie Ihrem Geschäftsbesucher Vortritt

Wenn kein Platz ist, nebeneinander zu gehen, und Sie hintereinander gehen müssen, gilt  laut dem Großen Knigge Folgendes: Gewähren Sie Ihrem Geschäftsbesucher in geschützten, bekannten und überschaubaren Räumen den Vortritt. Dabei haben die Gastgeber- und die Rangregel Vorrang vor der Geschlechterregel.

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Geschäftsbesucher das Büro Ihres Kollegen betreten, lassen Sie dem Geschäftsbesucher den Vortritt (Gastgeberregel). Natürlich öffnen Sie ihm vorher noch die Tür – am besten mit einer einladenden Handgeste oder auch mit einem „bitte“ („bitte sehr“, „bitteschön“). Denn manchmal sind Geschäftsbesucher unsicher, ob sie den Raum als Erste betreten sollen oder nicht. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Chef den Konferenzraum betreten, hat er den Vortritt. Sind Sie selbst der (männliche) Chef, werden es Ihre Mitarbeiterinnen allerdings zu schätzen wissen, wenn Sie ihnen galant die Tür öffnen und den Vortritt lassen. Diese höfliche Geste tut nicht weh und trägt zu einem harmonischeren Arbeitsklima bei.

Sonderfall: Vortritt am Fahrstuhl

Zu den geschützten, überschaubaren Räumen zählen übrigens auch Aufzüge – allerdings nur beim Hineingehen. Denn müsste sich Ihr Geschäftsbesucher erst an Ihnen vorbeiquetschen, um den (engen) Aufzug vor Ihnen verlassen zu können, wäre das nicht nur umständlich, sondern auch unangenehm. Deshalb gehen Sie zwar nach Ihrem Kunden, Geschäftsbesucher oder Vorgesetzten in den Aufzug hinein, verlassen ihn aber als Erster.

Auch hierbei ist die Regel nicht Selbstzweck. Ist der Aufzug voll, gehen
ausnahmsweise Sie vor und bahnen Ihrem Geschäftsbesucher den Weg. Stehen Sie mit einem Geschäftsbesucher und Ihrem Vorgesetzten vor dem Fahrstuhl, ist die korrekte Reihenfolge, in der Sie den Fahrstuhl betreten: erst der Geschäftsbesucher (Gastgeberregel), dann der Vorgesetzte (Rangregel) und dann Sie. Hinaus geht es auch diesmal in umgekehrter Reihenfolge.

Wann Sie die Führung übernehmen

In einem unüberschaubaren, „ungeschützten“ Raum übernehmen Sie die
Führung: Einen Gast – sei er nun Kunde, Geschäftsbesucher oder auch Bewerber – im Firmenlabyrinth vorauslaufen zu lassen, obwohl er sich nicht auskennt, ist wenig sinnvoll. Es ist für den Geschäftsbesucher angenehmer und deshalb auch höflicher, wenn Sie vorausgehen und die Führung  übernehmen. Erläutern Sie Ihr Verhalten dabei verbal, zum Beispiel: „Wenn Sie einverstanden sind, gehe ich bis zum Besprechungsraum vor.“

In Restaurants und Bars, aber nicht im Hotel

Denn diese Lokalitäten zählen zu den ungeschützten Räumen. Das ist ein
Relikt aus einer Zeit, als es sich hierbei oft um Spelunken mit  zweifelhaftem Publikum handelte, die nicht immer ganz ungefährlich waren.

Das bedeutet für Sie: Sie gehen als Gastgeber Ihren Gästen (Kunden,
Geschäftsbesuchern, Bewerbern) voran, wenn Sie ein Restaurant oder eine Bar betreten. Im Zeitalter der Gleichberechtigung gilt dies auch für Gastgeberinnen. Nimmt Sie und Ihren Geschäftsbesucher dann innen das Personal in Empfang, um Sie zum Tisch zu führen, folgt als Erster der Geschäftsbesucher, und Sie wechseln nach hinten.

Übrigens: Ein Hotel gilt – obwohl wie das Restaurant der Gastronomie
zugehörig – als sicherer Ort. Hier lassen Sie also Ihrem Geschäftsbesucher den Vortritt.