Trauerfall: Was Sie beachten sollten


Leider haben Sie hin und wieder die unangenehme Pflicht, im Namen Ihres Chefs und des Unternehmens Ihr Beileid auszudrücken.

Folgendes sollten Sie dabei beachten:

1. Schreiben Sie Beileidsbriefe nur mit der Hand.

Und benutzen Sie kein schwarz umrandetes Papier. Das ist nur dem Trauerhaus vorbehalten.

2. Kleiden Sie sich in gedeckten Farben,

wenn Sie an der Beisetzung teilnehmen. Als nicht unmittelbar betroffene Angehörige brauchen Sie sich nicht schwarz zu kleiden. Allerdings sollten die Farben auch nicht allzu grell ausfallen.

3. Respektieren Sie besondere Verfügungen des Verstorbenen.

Auch Wünschen der Angehörigen, die vielleicht bitten, von Beileidsbesuchen abzusehen oder die die Beisetzung in aller Stille abhalten wollen, sollten Sie entsprechen. Das entbindet Sie natürlich nicht von einem Kondolenzschreiben.

Und wenn im eigenen Unternehmen ein Trauerfall passiert?

Dann muss nicht zwingend die gesamte Belegschaft an der Trauerfeier teilnehmen.

Das können auch Abordnungen übernehmen, wobei Sie Kranz- oder Blumenspenden sowohl vorher zum Friedhof schicken als auch direkt bei der Beisetzung am Grab niederlegen können.

 

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