So prüfen Sie schriftliche Bewerbungen


Sind Sie eine der vielen Sekretärinnen und Assistentinnen, die die Vorauswahl der Bewerbungsschreiben treffen, wenn deren Chef eine Stelle angeboten hat?

Nach diesen Kriterien können Sie die Vorauswahl treffen:

1. Äußere Form.

Die Bewerbung sollte sauber, ordentlich und in logischer Reihenfolge geordnet sein. Das Anschreiben ist der Bewerbungsmappe separat beigelegt (gilt nicht für E-Mail-Bewerbungen).

2. Vollständigkeit.

Wenn Ihr Chef in der Stellenanzeige eine vollständige Bewerbung angefordert hat, müssen Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisse vorhanden sein.

3. Bewerbungsschreiben.

Ist der Stil eher konservativ oder dynamisch? Hat der Bewerber einen modernen Briefstil ? Gibt er sich zurückhaltend und bescheiden? Oder zeigt er sich sehr selbstbewusst? Beurteilen Sie die Selbstdarstellung des Schreibers unter den Gesichtspunkten des Anforderungsprofils, das Sie mit Ihrem Chef besprochen haben. Prüfen Sie auch, ob der Bewerber sich inhaltlich im Wesentlichen auf die Anforderungen in der Anzeige bezieht. Oder handelt es sich um eine Standardbewerbung, die an jedes beliebige Unternehmen gerichtet sein kann? Gibt der Schreiber den Grund für seine Bewerbung an und warum er glaubt, besonders gut für diese Stelle geeignet zu sein?

4. Lebenslaufanalyse.

Ist der Lebenslauf vollständig? Prüfen Sie die persönlichen Daten, Schulbildung, ggf. Hochschulbildung, beruflichen Werdegang und spezielle Qualifikationen. Alle wichtigen Stationen müssen durch Zeugnisse belegt sein. Vergleichen Sie den Lebenslauf mit dem Bewerbungsschreiben. Gibt es Unstimmigkeiten, oder sind eventuelle Lebenslauflücken im Anschreiben schlüssig erklärt?

5. Zeitanalyse.

In welchem Alter und wie oft kam es zum Arbeitsplatzwechsel? Aus welchem Grund ist das geschehen?

6. Aufgaben- und Positionsanalyse.

Betrachten Sie die Arbeitsplatzwechsel im Hinblick auf Berufsänderungen, wie z. B. Aufoder Abstieg, Unternehmens- und Branchenwechsel. Auch ein Abstieg kann im Anschreiben erklärt sein, z. B. schneller Jobwechsel wegen drohender Massenentlassungen im vorherigen Unternehmen.

7. Zeugnisbewertung.

Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse von Akademien, Diplome und Zertifikate über besondere Qualifikationen bewerten Sie anhand der ausgewiesenen Noten. Bei den Berufszeugnissen bezieht sich die Bewertung vor allem auf den Inhalt der Tätigkeit, die Leistungen und Verhaltensweisen, den Grund und den Termin des Ausscheidens. Stimmt der Termin mit den gesetzlichen Kündigungsterminen überein? Wenn nicht, könnte es sich unter Umständen um eine fristlose Kündigung handeln.

8. Lichtbild.

Das Lichtbild gehört zur vollständigen Bewerbung. Sicher können Sie aufgrund eines Fotos nicht Intelligenz, Leistungsfähigkeit und Charakter deuten. Trotzdem können Sie gleich erkennen, ob der Bewerber sich die Mühe gemacht hat, ein offizielles Bewerbungsfoto zu schicken oder sein Konterfei lediglich aus einem Foto des jüngsten Mallorca-Urlaubs ausgeschnitten hat. Auch das kann bereits eine Aussage über mangelnde Sorgfältigkeit und Seriosität sein.

 

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