So beweisen Sie Stil beim Thema Trinkgeld im Hotel


Müssen Sie auch das Küchenteam beim Trinkgeld einbeziehen? Nein, auch dazu gibt es wie für das Trinkgeld allgemein keine Verpflichtung. Wen aber sollten Sie im Hotel sonst noch mit einem Trinkgeld bedenken?

  • Nimmt Ihnen etwa ein Wagenmeister bei der Ankunft die Arbeit des Autoparkens ab, ist dafür ein Trinkgeld zwischen 1 und 3 € üblich.
  • Gibt es einen Pagen, der vor dem Hotel steht und Ihnen ein Taxi ruft sowie beim Einsteigen hilft, ist ein Trinkgeld von 1 € angebracht.
  • Zeigen Sie sich für das Koffertragen (meist auch Aufgabe der Pagen) mit etwa 1 € pro schweres Gepäckstück erkenntlich.
  • Wollen Sie eine Restaurant- oder Hotelbar-Abrechnung bei der Abreise mit Ihrer Gesamtrechnung begleichen, sollten Sie beim Unterschreiben ein angemessenes Trinkgeld nicht vergessen. Halten Sie sich dabei an die Restaurant-Faustregel: 5 bis 10 Prozent vom Rechnungsbetrag sind auch hier angemessen.
  • Hilft Ihnen jemand von den an der Rezeption Tätigen beispielsweise, Konzert- oder Theaterkarten zu beschaffen, etwas Besonderes wie eine Stadtrundfahrt, ein Blumengeschenk oder Ähnliches zu organisieren, sollten Sie sich für solche Zusatzleistungen mit einem Trinkgeld erkenntlich zeigen. Je nach Aufwand ist ein Betrag von 1 bis 3 € angemessen.
  • Bringt Ihnen jemand vom „Housekeeping“ (in den internationalen Hotels wird diese Bezeichnung fast durchgängig verwendet) zusätzliche Decken oder Kissen, vergessene Kosmetikartikel, eine Blumenvase etc., ist ein Trinkgeld von etwa 1 € angebracht.
  • Außerdem ist es üblich, bei der Abreise im Badezimmer oder auf dem Nachttisch einen Dank-Obolus für das Zimmermädchen zu hinterlassen.

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Unterwegs und auf Reisen: Welche Trinkgelder sind angemessen?

  • Toilettenpersonal an der Autobahnraststätte rechnet mit einem Trinkgeld von 30 bis 50 Cent.
  • Auch beim Taxifahren ist das Trinkgeld eine freiwillige Leistung des Fahrgastes, wenn er mit dem Service zufrieden war. Ein Tip von 0,50 bis 1 € ist dann angemessen. Werden Sie als (Geschäfts-)Gast vom Chauffeur der oder des Gastgebenden gefahren, erwarten diese Cheffahrer/-innen nicht unbedingt ein Trinkgeld.
  • Auf Bahnreisen dürfen Zugbegleiterinnen und -begleiter im Gegensatz zu ihren Kolleg(inn)en in der Luft Trinkgeld annehmen. Kaufen Sie dort einen Fahrschein oder hilft Ihnen jemand vom Zugpersonal beim Ein- und Aussteigen mit dem Koffer, ist ein Trinkgeld jedoch unüblich.
  • Bei einer gastronomischen Serviceleistung mit Getränken oder Speisen, die Ihnen in der Bahn zum Platz gebracht werden, sollten Sie sich hingegen an die Trinkgeld-Gepflogenheiten wie im Restaurant halten.
  • Auch Schlafwagenschaffner/innen und deren Kollegen/innen, die mehr für Sie tun, als die Fahrkarte zu stempeln, verdienen ein Trinkgeld.
  • Stewardessen und Stewards der Airlines werden als Gastgebende betrachtet und bekommen somit kein Trinkgeld. Viele Fluggesellschaften verbieten es den Crew-Mitgliedern sogar, Trinkgeld anzunehmen.

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