Sind Smileys in geschäftlichen E-Mails erlaubt?


Marianne S. erhält des Öfteren geschäftliche E-Mails, in denen Smileys vorkommen. Jetzt will sie wissen: „Sind Smileys in geschäftlichen E-Mails erlaubt? Oder widerspricht das den gängigen Knigge-Empfehlungen für die elektronische Post?“

Office Korrespondenz aktuell sagt dazu: Smileys sind eigentlich ein Bestandteil privater E-Mails und SMS. Jedoch werden sie tatsächlich auch im Geschäftsleben häufiger gebraucht. Sie selbst sollten sie allerdings nur verwenden, wenn Sie mit dem Empfänger oder der Empfängerin Ihrer E-Mail auf freundschaftlichem Fuß stehen.

Bei einem Erstkontakt mit neuen Kunden oder Geschäftspartnern verbietet sich der Gebrauch von Smileys, denn Sie können nie wissen, was der Empfänger Ihrer E-Mail davon hält.

Office Korrespondenz aktuell empfiehlt: Beschränken Sie sich außerdem auf die drei gängigsten Smileys-Typen:

  • das Grinsemännchen, Zeichenfolge :-)
  • das augenzwinkernde Männchen, Zeichenfolge ;-)
  • das traurige Männchen, Zeichenfolge :-(

Bei allen anderen Smileys können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Ihr Korrespondenz-Gegenüber sie kennt. Deshalb: Halten Sie sich mit Smileys in der förmlichen Geschäftskorrespondenz lieber zurück. Sie könnten auf Ihren Korrespondenzpartner einen unsachlichen und unprofessionellen Eindruck machen.

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