Praxisbeispiel – So gelingt Ihnen die korrekte Begrüßung


Bei jeder offiziellen Veranstaltung müssen Sie Ihre Ehrengäste in der protokollarisch korrekten Rangfolge begrüßen. Diese zu ermitteln ist selbst für "Protokoll-Profis" oftmals eine schwierige Aufgabe. Denn gerade beim Thema Begrüßung können Sie sehr leicht ins Fettnäpfchen treten. 

So gelingt Ihnen eine angemessene Begrüßung beim Firmenjubiläum

Ihr Chef bittet Sie, das 30jährige Firmenjubiläum zu organisieren und die Begrüßungsrede, die er halten wird, vorzubereiten.

Welche Rangfolge stellen Sie auf?

Schaffen Sie sich zu erst einen Überblick - fragen Sie sich:

Wer ist der Gastgeber?

  • Ihr Chef
  • Der Gründer des Unternehmens

Wie ist der Veranstaltungsrahmen?

  •  Ein Festakt

Gibt es anwesende Ehrengäste?

  • Bankdirektor
  • Bürgermeister
  • Leiter des Arbeitsamtes
  • Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft
  • Bundestagsabgeordnete.


Die Lösung: So sorgen Sie für eine gelungene Begrüßung

Sie bereiten für Ihren Chef z. B. die folgende Begrüßungsrede vor:

  • "Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren!"

Hier ist bereits in der Anrede der Gäste eine Rangfolge zu erkennen, indem die wichtigsten Persönlichkeiten – Ehrengäste – einzeln angesprochen werden. Das ist jedoch kein Muss.

Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, fühlt sich niemand verärgert, wenn Sie zuerst eine allgemeine Anredeform wählen und die Ehrengäste später namentlich in der Begrüßungsrede nennen.

Also würde es genügen zu sagen:

  • "Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie heute den Weg zu uns gefunden haben, um das 30jährige Bestehen der Max-Muster-GmbH mit uns hier in Siegburg zu würdigen. Sie zeigen uns durch Ihr Kommen Ihr Interesse an der Entwicklung dieses Hauses. (…) Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu diesem Festakt und möchte einige unserer heutigen Gäste besonders erwähnen: Ich begrüße sehr herzlich den ersten Bürger unserer Stadt, Herrn Bürgermeister … Es ist mir eine besondere Freude, dass Sie, sehr verehrte Frau Bundestagsabgeordnete …, heute bei uns sind. Ich heiße herzlich willkommen den Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Herrn … Ferner begrüße ich die Leiterin des Arbeitsamtes, Frau Dr. …, sowie Herrn Bankdirektor … von der …"

Die Begrüßung Ihrer Gäste erfolgt also in der Rangfolge:

  • Bürgermeister als erster Repräsentant (Faustregel)
  • Bundestagsabgeordnete (gewählte Repräsentantin – Mandatsträgerin)
  • Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft
  • Leiter des Arbeitsamtes
  • Bankdirektor