Leserfragen: Was darf ich muslimischen Geschäftspartnern servieren?


Mein Chef hat mich beauftragt, ein Bankettessen für eine internationale Marketing-Veranstaltung zu organisieren, bei der unter anderem auch muslimische Geschäftspartner aus Malaysia anwesend sein werden. Worauf muss ich achten, wenn ich die Verpflegung mit der Bankettleitung abstimme?
Sybille B., per E-Mail

Das sagt Der große Knigge – Die Referenz für Takt und Stil – zum Thema Bewirtung muslimischer Geschäftspartner. Und einen Schnell-Check "Religiöse Essvorschriften: Was Sie bei der internationalen Gästebewirtung berücksichtigen sollten" finden Sie in den Tipps & Trends des aktuellen Großen Knigge.

Die meisten Ernährungsvorschriften haben religiösen Ursprung, die Auslegung dieser Vorschriften kann jedoch variieren und individuell verschieden sein. Weder hält jeder Muslim sich an ein religiöses Alkoholverbot noch isst jeder Christ freitags Fisch oder ist jeder Hindu Vegetarier.

Selbstverständlich können Sie Ihre muslimischen Geschäftspartner um Auskunft bitten, wie streng sie die religiösen Vorschriften befolgen. Allerdings müssen Sie wissen, wo die Fettnäpfchen stehen könnten, um sie zu umschiffen.

Verpflegung muslimischer Geschäftspartner

Der Islam verbietet traditionell generell den Verzehr von Schweinefleisch, Blut und nicht rituell geschlachtetem Fleisch. Das Tier muss geschächtet werden, damit sein Fleisch als rein und damit als essbar gilt. Zwar ist Schächten in Deutschland grundsätzlich verboten, es ist jedoch erlaubt, Fleisch geschächteter Tiere aus dem Ausland einzuführen.

Gelatine: Gelatine, in der europäischen Küche häufig zur Zubereitung von Süßspeisen eingesetzt, wird in der Regel aus Schweineknochen hergestellt. Sie ist damit sowohl für Ihre jüdischen als auch für muslimische Geschäftspartner tabu!

Alkohol: Des Weiteren ist für den strengen Muslim Alkohol tabu und auch das Rauchen gilt, wenn nicht als verboten, so doch als verpönt. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle anderen Gäste auch auf ein Gläschen Wein zum Essen verzichten müssen. Bieten Sie ruhig Wein an, ohne Ihre muslimischen Geschäftspartner zum Alkoholkonsum zu nötigen.

Der große Knigge-Tipp: Eine nette Geste ist es, als Alternative zum Wein eine leichte Traubensaftschorle anzubieten, die ebenfalls ins Weinglas gefüllt wird. So können alle Gäste das Weinglas zum Zuprosten erheben und niemand fühlt sich zurückgesetzt. Ihre muslimischen Geschäftspartner werden es Ihnen danken.

Eine Besonderheit der islamischen Religion ist die Fastenzeit des  Ramadan. Der Termin des Fastenmonats richtet sich nach dem Mondkalender, findet also jedes Jahr zu einem anderen Zeitpunkt statt. In diesem Jahr (2010) beginnt er am 11. August und endet am 8. September. Was Sie während des Ramadan bei der Bewirtung muslimischer Geschäftspartner beachten müssen, lesen Sie hier ... Denn sogar der Genuss eines einfachen Glases Wasser ist in dieser Zeit tagsüber für den Muslim verboten!