Kurztipp: Wer reicht wem zuerst die Hand?


Regel im Beruf: Vorgesetzte entscheiden unabhängig von ihrem Alter, ob sie Mitarbeiter mit Handschlag begrüßen, auch wenn der Mitarbeiter viel älter ist als sie. 

Beispiel: Eine Praktikantin kommt in Ihr Büro und begrüßt Sie. Sie entscheiden, ob Sie ihr die Hand reichen oder nicht. 

Gesellschaftliches Parkett: Hier gebührt der Vortritt den Frauen und den Älteren.

Beispiel: a) Eine Frau trifft einen Mann auf dem "gesellschaftlichen Parkett" bzw. b) ein betagter Herr trifft eine junge Frau. Es ist a) ihre bzw. b) seine Entscheidung, ob sie ihm bzw. er ihr die Hand reicht.

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Vorsicht Fettnäpfchen: Wenden Sie die Altersregel nur an, wenn es sich um wirklich betagte Personen handelt.