Gemäß dieses Korrespondenztipps sollten Sie "gemäß" aus Ihrem Wortschatz streichen!


Sogar manche Juristen schreiben inzwischen nicht mehr "gemäß § 333 BGB", sondern "nach § 333 BGB". Gleichermaßen überflüssig ist, zu schreiben: "nach Maßgabe der Vorschriften des § 333 BGB". Auch hier genügt: "nach § 333 BGB". Nicht alles, was amtlich und hochtrabend klingt, ist gut. Hin und wieder steht für "gemäß" "laut". Bleiben Sie nicht auf halbem Wege stehen zwischen Papierdeutsch und gepflegter Sprache. Gehen Sie gleich durchs Ziel.

So nicht: Wir haben den Auftrag gemäß Ihrem Schreiben inzwischen ausgeführt
und bitten um Zahlung gemäß beiliegender Rechnung.

Besser so: Wir haben Ihren schriftlichen Auftrag inzwischen ausgeführt. Sie erhalten mit diesem Brief die Rechnung.

So nicht: Gemäß unseren Vereinbarungen haben wir Ihnen eine Vergütung in Höhe von 450 Euro zur Zahlung angewiesen.

Besser so: Wie vereinbart, zahlen wir Ihnen 450 Euro.

So nicht: Gemäß § 123 BGB ...

Besser so: Nach § 123 BGB ...

So nicht: Gemäß Ihrem Listenpreis bestellen wir ...

Besser so: Wir bestellen zu Ihrem Listenpreis ...

Die zusammengesetzten Adverbien mit -gemäß sind in der Korrespondenz sehr beliebt, da sie in einem Wort eine Situation zusammenfassen:
wunschgemäß – ordnungsgemäß – zeitgemäß – fristgemäß – termingemäß – sinngemäß – vereinbarungsgemäß.

Diese Wörter sind korrekt, wirken aber wie erstarrt. Mit diesen Alternativen des SekretärinnenBriefeManagers bringen Sie Bewegung in Ihre Schreiben:

  • Wir haben diese Sendung wunschgemäß verpackt. – Wir haben bei der Verpackung dieser Sendung Ihre Wünsche beachtet.
  • Wir werden fristgemäß liefern. – Wir werden die vereinbarten Termine einhalten.
  • Vereinbarungsgemäß senden wir Ihnen diese Muster. – Ich sende Ihnen die Muster, die Sie angefordert haben.

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