Bewerberabsage: Diese Formulierung klingt unhöflich


Wenn Sie effizient arbeiten wollen, wissen Sie: Standardsituationen verlangen nach Standardformulierungen. Vermutlich haben Sie Formbriefe, z. B. für Absagen an Bewerber, auf Ihrem PC gespeichert.

Tipp:

Vermeiden Sie dabei diese Floskel, die in der Praxis leider immer wieder zu lesen ist:
„Ihre Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen zu unserer Entlastung zurück.“

Was diese Floskel eigentlich aussagt:

Weil Bewerbungsunterlagen rechtlich Eigentum des Bewerbers bleiben, kommt das Unternehmen seiner Pflicht nach, die Unterlagen zurückzuschicken. Es entlastet sich sozusagen von der Verantwortung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung.

Bei den meisten Lesern entsteht bei dieser Formulierung aber der Eindruck, das jeweilige Unternehmen will sich von einer unangenehmen Last befreien, die es dem nicht erhörten Bewerber zurücksendet. Dasselbe gilt natürlich auch für andere Unterlagen, die Ihnen von dritter Seite leihweise überlassen wurden, wie Druckvorlagen oder Warenmuster.

Formulierungsvorschlag:

Lassen Sie die Floskel einfach weg: „Ihre Unterlagen senden wir Ihnen zurück.“ Oder, noch kürzer: Lassen Sie den ganzen Satz weg, und verweisen Sie im Anlagevermerk auf die beigefügten Unterlagen.

Es kommt schließlich nur darauf an, die Unterlagen ordnungsgemäß zurückzuschicken.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Bewerbungen' finden Sie in Assistenz & Sekretariat inside