So entschlüsseln Sie versteckte Hinweise in Arbeitszeugnissen


Erfahrene Personaler geben in Zeugnissen – trotz des ausdrücklichen arbeitsrechtlichen Verbots, Geheimcodes oder -zeichen zu verwenden – versteckte Hinweise. Diese sind nur für einen kundigen Zeugnisleser zu entschlüsseln. Hier einige Beispiele, wann Sie beim Lesen eines Arbeitszeugnisses aufmerksam werden sollten, wenn Sie Bewerbungen für Ihren Chef vorab auswerten:

1. Zur Tätigkeitsbeschreibung

„Er war zuständig für die Beschaffung von Büromaterial sowie für das Sachgebiet Controlling Vertrieb.“

Vorsicht! Wenn zuerst weniger bedeutende Tätigkeiten genannt werden, kann das ein Hinweis auf die mangelnde Qualifikation des Arbeitnehmers sein.

2. Zur Leistungsbenotung:

„Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“

Vorsicht! Sie war eine Bürokratin ohne Eigeninitiative.

„Frau Berger war wegen ihrer Pünktlichkeit und Ehrlichkeit stets ein gutes Vorbild.“

Vorsicht! Die Nennung dieser Selbstverständlichkeiten weist darauf hin, dass ihre Arbeitsleistungen und ihr Arbeitserfolg gering waren.

„Herr Meier hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“

Vorsicht! Er hat alles gegeben, was er konnte – das war jedoch nicht viel.

 

3. Zum Sozialverhalten

„Herr Müller war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.“

Vorsicht! Er war ein notorischer Querulant.

„Ihre umfangreiche Bildung machte sie stets zu einer gesuchten Gesprächspartnerin.“

Vorsicht! Sie war geschwätzig und führte lange Privatgespräche.

„Er trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“

Vorsicht! Er war eine Betriebsnudel und trank vielleicht zudem noch zu viel Alkohol.


4. Zum Führungsstil

„Von ihren Mitarbeitern und Vorgesetzten wurde sie sehr geschätzt.“

Vorsicht! Diese Reihenfolge will sagen, dass sie mit ihren Mitarbeitern besser zurecht kam als mit ihren Vorgesetzten.

„Er verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein.“

Vorsicht! Er hat wenig selbst gearbeitet und seine Mitarbeiter durch Gehaltserhöhungen von Kritik an seiner Person abgehalten.

„Er führte mit fester Hand/konsequent/ straff demokratisch.“

Vorsicht! Er war zu autoritär.


5. Zur Schlussfloskel

„Wir haben uns im gegenseitigen/beiderseitigem Einvernehmen getrennt.“

Vorsicht! Ohne weiteren Zusatz (z. B. „Wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute ...“) besteht die Wahrscheinlichkeit, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde. Außerdem ist die Wortwahl gegenseitig/ beiderseitig ungewöhnlich. Richtig hieße es: „Wir haben uns im besten Einvernehmen getrennt.“

„Wir haben uns einvernehmlich getrennt.“

Vorsicht! Es wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen bzw. der Mitarbeiter hat auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt. „Das Arbeitsverhältnis endete am 18. August 2004.“

Vorsicht! Datum des Ausscheidens weist auf eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hin.

 

6. Wenn Auslassungen gemacht werden

Ein Mitarbeiter legt z. B. nur ein einfaches Zeugnis vor.

Vorsicht! Schwer wiegende Verfehlungen, Trennung im Streit.

 

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