Krankgeschrieben: Was dürfen Mitarbeiter zu Hause tun?


Was dürfen Mitarbeiter tun, wenn sie krank sind – und was nicht?

 

  • Einkaufen und spazieren gehen: Wenn der Arzt keine Bettruhe verordnet hat, ist das erlaubt.
  • Ausgehen: Mitarbeiter dürfen sogar ein Restaurant besuchen, wenn dies die Heilung nicht beeinträchtigt.
  • Sport treiben: Gymnastik bei Rücken leiden ist förderlich für die Heilung und damit erlaubt, Skifahren trotz Virusinfekt dagegen nicht. 
  • Verreisen: Je nach Krankheit darf der kranke Mitarbeiter sogar eine Reise antreten. Allerdings muss er dafür erst seinen Chef um Erlaubnis fragen.
  • Nebentätigkeiten: Diese sind – je nach Erkrankung – erlaubt. Wer wegen einer Stimmbandentzündung zu Hause bleiben muss, darf zwar woanders nicht als Telefonist arbeiten, aber im Supermarkt Waren einräumen.

 

Fazit: Wenn Sie erfahren, dass ein erkrankter Mitarbeiter einer Tätigkeit nachgeht, die eindeutig die Heilung verzögert, informieren Sie Ihren Chef. Er entscheidet dann, ob er den Betroffenen abmahnt oder ihm bei schweren Verstößen sogar kündigt.