Zusatztipp zur aktuellen DIN 5008: Punkt nach Abkürzung


Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag „DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.

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Punkt nach Abkürzung

Wenn eine Abkürzung am Ende eines Satzes steht, folgt dann ein zusätzlicher Punkt? Nein. Ein Punkt, und zwar der für die Abkürzung, reicht.

Beispiel:

Das Unternehmen investierte € 3 Mio.

Das Gleiche gilt, wenn der Satz mit Auslassungszeichen endet.

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