Zusatztipp zur aktuellen DIN 5008: Frau und Herrn – ein Muss?


Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag „DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.

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Frau und Herrn – ein Muss?

Müssen Sie in der Anschrift „Frau“ und „Herrn“ schreiben oder können Sie darauf verzichten?

Das hängt im Wesentlichen von Ihrem Empfänger ab. Wenn Sie es mit sehr traditionellen Empfängern zu tun haben, möchten diese sicher „Frau“ oder „Herrn“ vor ihren Namen sehen. Bei einer anderen Zielgruppe wird vielleicht nicht so viel Wert darauf gelegt.

Es entscheidet Ihr Feingefühl. Wenn Sie gar nichts falsch machen möchten, ergänzen Sie „Frau“ und „Herrn“.

Beachten Sie: Wenn Sie Kinder anschreiben, verzichten Sie auf „Herrn“ und „Frau“ bis zum Alter von 16 Jahren. Ab 17 Jahren können Sie die Anrede „Frau“ oder „Herr“ verwenden.

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