Wie Sie Abkürzungen DIN-gerecht verwenden


Abkürzungen wirken generell unhöflich. Sie drücken aus, dass Sie sich für den Empfänger keine Zeit nehmen und sich der umso mehr bemühen muss, da Abkürzungen die Lesbarkeit von Texten erschweren. Gerade bei weniger gängigen Abkürzungen kann es zu Missverständnissen kommen. 

Deswegen wird es Ihnen geraten, dass Sie so wenige Abkürzungen wie möglich verwenden. Das soll nicht heißen, dass Sie von den United States of America statt den USA sprechen sollen. Dosieren Sie Ihre Abkürzungen richtig und vor allem: Verwenden Sie nur sehr gängige. 

 

DIN-Regel 

  • Abkürzungen, die im vollen Wortlaut gesprochen werden, erhalten einen Punkt, der ohne Leerschritt an das abgekürzte Wort gesetzt wird. Beispiele:

evtl. – eventuell (ausschreiben ist besser)


lfd. – laufend (ausschreiben ist besser)


ggf. – gegebenenfalls (ausschreiben ist besser)

zz. (korrekte Abkürzung für „zurzeit“ nach neuer Rechtschreibung – besser ausschreiben) 

  • Wenn Sie mehrere Abkürzungen hintereinander verwenden, betrachten Sie jedes abgekürzte Wort als gesonderte Einheit und setzen zwischen den verschiedenen Wörtern – auch wenn sie abgekürzt sind – Leerschritte. Beispiele:

o. g. – oben genannt (besser ausschreiben oder ganz vermeiden)


u. v. m. – und vieles mehr (keine empfehlenswerte Abkürzung) 

  • Diese Abkürzungen werden wie selbstständige Wörter behandelt oder buchstäblich gesprochen. Sie enthalten weder Punkt noch Komma und werden deshalb ohne Leerschritt geschrieben. Beispiele:

AG – Aktiengesellschaft


DIN – Deutsche Industrie-Norm

EU – Europäische Union


OHG – Offene Handelsgesellschaft

 

Beachten Sie diese Ausnahmen! 

Ausnahmen zu der oben genannten Regel sind die Abkürzungen „usw.“ beziehungsweise „usf.“. Sie werden wie ein Wort behandelt, also nicht ausgeschrieben! 

 

Können Sie die folgenden Fragen fehlerfrei beantworten?


1. Wie lautet die korrekte Abkürzung für Aktiengesellschaft? 

a) A.G.

b) AG.

c) AG 

2. Abkürzungen, die buchstäblich oder wie selbstständige Wörter gesprochen werden, schreiben Sie:


a) ... ohne Punkt (UNICEF/GmbH)


b) ... mit Punkt (UNICEF./GmbH.) 

3. Es kommt vor, dass Sie einen Satz mit einer Abkürzung beenden. Wie schreiben Sie in diesem Fall?


a) Ich setze den Abkürzungspunkt und danach den Schlusspunkt. 

b) Der Schlusspunkt ist gleichzeitig der Abkürzungspunkt. 

c) Ich kann frei entscheiden, ob ich einen oder zwei Punkte setze. 

4. Was gilt generell für Abkürzungen in geschäftlicher Korrespondenz?


a) Ich vermeide sie möglichst.


b) Ich beschränke mich auf maximal drei Abkürzungen pro Seite.


c) Ich benutze so viele Abkürzungen, wie der Text anbietet.