DIN 5008: Darf sich die Betreffzeile über zwei Zeilen erstrecken?




Eine Betreffzeile darf sich über zwei Zeilen erstrecken. Es gibt keinen Grund, warum sie das nicht tun sollte. Allerdings sollten Sie die stilistische Gestaltung beachten, wenn Sie auf zwei Zeilen „erhöhen“.

Vermeiden Sie diese altertümliche Gestaltung:

Wohnhaus in der Eppeler Straße
Hier: Wohnung 3 b

Das „Hier“ erinnert sehr an Behördendeutsch. Rechtsanwälte mögen diese Form des Betreffs ebenfalls. Das wirkt sehr bürokratisch. Für einen zeitgemäß verfassten Brief ist diese Betreffzeile nicht geeignet.

Die zeitgemäße Variante sieht so aus:

Wohnung 3 b in der Eppeler Straße

 

Eine andere zeitgemäße, stilistisch richtige Betreffzeile über zwei Zeilen sieht so aus:

Präsentationstermin am 25. Mai 20..
in Ihrem Unternehmen in der Aachener Straße 12 – 16

 

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