DIN 5008: Beglaubigungsvermerk


Diese Empfehlungen der DIN 5008 beziehen sich auf Behördenbriefe. Wird ein Behördenbrief nicht unterzeichnet, schließt er in der Regel mit einem Beglaubigungsvermerk ab.

Der Briefabschluss besteht dann aus dem Gruß, einem Zusatz (zum Beispiel „im Auftrag", dem Namen des Bearbeiters, eventuell seiner Amtsbezeichnung, dem Anlagen- und Verteilungsvermerk, dem Wort „Beglaubigt", dem Namen des Beglaubigenden und seiner Amtsbezeichnung.

Alle Empfehlungen der neuen DIN 5008 auf einen Blick: Das Sekretärinnen- Handbuch - Ohne Sekretärin läuft nichts!

Beispiel für einen Beglaubigungsvermerk:

Mit freundlichem Gruß
*
im Auftrag
Müller
*
Beglaubigt
*
*
*
Schneider
Verwaltungsangestellte


Beachten Sie: Auch wenn das Anwendungsbeispiel in der DIN 5008 dies nicht vorsieht: Auch bei Behörden sollte die zusätzliche Nennung des Vornamens in der Grußformel eine Selbstverständlichkeit sein.