Das sagt die DIN 5008 zum Thema Abkürzungen


Beim Thema Abkürzungen scheint die DIN 5008 mit einer modernen Schreibweise auf Kriegsfuß zu stehen. Laut der DIN können Sie "eventuell" abkürzen, zumindest findet sich das Beispiel "evtl." im Regelwerk der DIN 5008. Jedoch haben solche Abkürzungen in einer zeitgemäßen Korrespondenz nichts zu suchen.

Die DIN 5008 äußert sich nur zur Schreibweise von Abkürzungen und nicht dazu, ob und wann sie verwendet werden können oder sollen. Grundsätzlich gilt: Abkürzungen mindern die Lesefreundlichkeit von Briefen. Oft leidet sogar die Verständlichkeit, da einige von ihnen dem Empfänger Ihres Briefes möglicherweise unbekannt sind. Außerdem können Abkürzungen auch unhöflich wirken. Sie signalisieren, dass Sie sich für den Empfänger nicht die Zeit nehmen, Wörter auszuschreiben.

Mein Tipp:
Verzichten Sie weitgehend auf Abkürzungen. Legen Sie sich stattdessen in Ihrem Textverarbeitungsprogramm ein paar Textkürzel an. Dann brauchen Sie nur die Abkürzungen einzutippen und Ihr Computer ersetzt diese dann durch den Volltext. Und wenn Sie doch Abkürzungen verwenden, dann nur solche, die allgemein verständlich sind oder mittlerweile Einzug in den täglichen Sprachgebrauch gehalten haben, z. B. USA. Niemand sagt heutzutage mehr "Ich fliege nächste Woche in die United States of America."

So werden Abkürzungen DIN-gerecht geschrieben

Abkürzungen, die im vollen Wortlaut gesprochen werden, erhalten einen Punkt, der ohne Leerschritt an das abgekürzte Wort gesetzt wird.

asap.    (as soon as possible - nicht empfehlenswert)
evtl.     (nicht empfehlenswert)
ggf.      (nicht empfehlenswert)
Mio.
Mrd.
zzgl.     (nicht empfehlenswert)
zz.        (korrekte Abkürzung für "zurzeit" laut neuer Rechtschreibung -
trotzdem nicht empfehlenswert)

Wenn Sie mehrere Abkürzungen hintereinander verwenden, betrachten Sie jedes abgekürzte Wort als gesonderte Einheit. Setzen Sie zwischen den verschiedenen Wörtern - auch wenn Sie abgekürzt sind - Leerschritte.

i. A.        im Auftrag
i. V.        in Vollmacht
z. B.       zum Beispiel
o. g.       oben genannt (nicht empfehlenswert)
u. v. m.  und vieles mehr (nicht empfehlenswert)

Es gibt Abkürzungen, die wie selbständige Wörter behandelt oder buchstäblich gesprochen werden. Sie enthalten weder Punkt noch Komma und werden deshalb auch ohne Leerschritt geschrieben.

AG        Aktiengesellschaft
HGB      Handelsgesetzbuch
DIN      Deutsche Industrie-Norm
EU        Europäische Union
OHG     Offene Handelsgesellschaft
Pkw      Personenkraftwagen
KG        Kommanditgesellschaft

Aber es gibt ja bekanntlich keine Regel ohne Ausnahmen: Die Abkürzungen usw. und usf. werden wie ein Wort behandelt. Also nie ausschreiben! Mehr zu all den Regeln und ihren Ausnahmen liefert Ihnen Das Sekretärinnen-Handbuch. Hier finden Sie im Kapitel D45 "DIN 5008 anwenden" auf über 88 Seiten alles rund um die DIN 5008 - von A wie Abkürzungen bis Z wie Zentrieren.