Änderung der DIN 5008: Leerzeile im Anschriftenfeld fällt weg


Seit längerer Zeit fordert die Deutsche Post AG aus technischen Gründen, dass bei Briefen im Anschriftenfeld auf die Leerzeile vor dem Ortsnamen verzichtet wird. Dadurch wird im Anschriftenfeld Platz für Zusätze und Vermerke geschaffen, vor allem für die elektronische Frankierung. Diese Regelung deckt sich zudem mit den internationalen Schreibweisen.

Bisher war in der DIN 5008 (Aktuelle Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) grundsätzlich geregelt, dass im Anschriftenfeld vor der Zeile mit Postleitzahl und Bestimmungsort eine Leerzeile stehen soll – diese aber in Anlehnung an die Vorgaben der Deutschen Post AG auch wegfallen kann. Das führte zu Verwirrungen.

Die DIN 5008 hat nun ihre Regelungen zum Anschriftenfeld mit der Post abgestimmt, die im Normentwurf E DIN 5008/A1: 2004-07 festgelegt wurden.

Für Sie zusammengefasst: Die wichtigsten Änderungen zum Anschriftenfeld

Größe und Aufteilung des neuen Anschriftenfeldes:

Anschriftfeld, Höhe 40 mm
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|1   Zusätze und Vermerke (Vorausverfügungen,        | Zusatz- und
|2   Produkte, elektronische Freimachungsvermerke   | Vermerkzone
|3                                                                                 | (12,7 mm)
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|1   Anschrift                                                                 |
|2                                                                                  |
|3   [Aufschrift = Zusätze und Vermerke + Anschrift]    | Anschriftzone
|4                                                                                  | (27,3 mm)
|5                                                                                  |
|6                                                                                  |
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                    Anschriftfeld, Breite 85 mm

                                                             Quelle: Bundesverwaltungsamt

Das Anschriftenfeld wird nach der neuen Regelung unterteilt in die Zusatzzone, die Vermerkzone und die Anschriftenzone.

1. Die neue Zusatz- und Vermerkzone:

Sie umfasst 12,7 mm (3 Zeilen nach DIN-Raster). Sie gilt für Vermerke wie: "Nicht nachsenden!", "Wenn unzustellbar, zurück!", "Einschreiben", "Büchersendung" und auch für die Anweisung "Persönlich/ Vertraulich". Ganz wichtig: Das ist auch der Platz für die elektronische Freimachung, z. B. Stampit. Diese neue Zusatz- und Vermerkzone ersetzt künftig die bisherigen zwei Zeilen für postalische Vermerke.

2. Die Anschriftenzone wurde verkleinert.

Sie umfasst jetzt maximal sechs Zeilen und hat eine Höhe von 27,3 mm; das entspricht etwas mehr als sechs Zeilen mit 12 pt Zeilenhöhe. Das Anschriftenfeld insgesamt darf also nicht mehr als neun Zeilen lang und damit 40 mm hoch sein.

3. Achten Sie auf folgende Ausnahmeregelung:

Wenn ein elektronisches Frankierverfahren mehr als drei Zeilen Platz in der Zusatz- und Vermerkzone benötigt, ist die Anschriftzone entsprechend zu verkleinern. Werden in der Anschriftzone alle sechs Zeilen benötigt, ist dort die Schriftgröße zu reduzieren. Eine Schriftgröße von 8 Punkt darf aber nicht unterschritten werden. Bei Schriftgrößen kleiner als 10 Punkt sind zudem serifenlose Schriften wie Arial oder Helvetica zu verwenden (also keine Serifenschriften wie Times).

4. Nach DIN 5008 dürfen Sie jetzt im Anschriftenfeld keine Leerzeilen mehr schreiben:

Das bedeutet, dass der Text in der Zusatz- und Vermerkzone nur dann in der ersten Zeile beginnt, wenn er drei Zeilen umfasst. Ein zweizeiliger Text beginnt in der zweiten Zeile, ein einzeiliger in der dritten.

Praxistipp:Wenn Sie die Gesamtlänge der Zusätze und Vermerke nicht immer gleich abschätzen können, hilft Ihnen Word. Legen Sie sich das Anschriftfeld als zweizeilige Tabelle an. Die erste Zeile schreiben Sie mit einer Höhe von 12,7 mm und der Ausrichtung „unten“, die zweite Zeile mit einer Höhe von 27,3 mm und der Ausrichtung „oben“.

5. Hervorhebungen sind nicht mehr erlaubt.

Bisher wurden postalische Vermerke bei fehlender Leerzeile unterstrichen. Das fällt jetzt weg.

6. Satzzeichen dürfen Sie in der Anschriftenzone innerhalb einer Zeile, jedoch nicht am Zeilenende schreiben.

Anders ist das in der Zusatz- und Vermerkzone: Hier dürfen Satzzeichen auch am Zeilenende stehen, z. B. „Nicht nachsenden!“

So sehen die neuen Positionsangaben im Detail aus:

Bezeichnung 
Zeilenanfang auf Zeile von der BlattkanteZeilenanfang in Punkt von der BlattkanteZeilenanfang in mm von der Blattkante
Geschäftsbrief Form A
Erste Absenderzeile (Brief ohne Aufdruck)15
14816,93
Erste Zeile Zusatz- und Vermerkzone
19
196 33,86
Erste Zeile Anschriftzone
12 
13246,56
Geschäftsbrief Form B
Erste Absenderzeile
(Brief ohne Aufdruck)
15 
14816,93
Erste Zeile Zusatz- und Vermerkzone
13 
14450,79
Erste Zeile Anschriftzone
16 
18063,49

                                                       Quelle: Bundesverwaltungsamt

 

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