12 Tipps, um Straßennamen immer korrekt nach DIN5008 zu schreiben


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Es gibt drei Schreibweisen:

Straßennamen können

  • zusammen,
  • getrennt oder
  • getrennt mit Bindestrich geschrieben werden.

Aus folgender Übersicht können Sie die zwölf Regeln für die Schreibweise von Straßennamen entnehmen:

Grundsatz: Straßennamen werden zusammengeschrieben.

Regel 1: Straßennamen bestehen in der Regel aus einem Grundwort und einem Bestimmungswort.

Beispiele für Grundwörter: Straße, Ufer, Allee, Anlage, Gasse, Graben, Chaussee, Wache, Weg, Platz, Promenade, Pforte, Pfad, Damm, Tor, Brücke.

Das Bestimmungswort ist ein Hauptwort, und die Zusammensetzung ist übersichtlich: Brunnengasse, Frauentor, Kastanienallee.

Regel 2: Das Bestimmungswort ist ein Personenname: Ferdinandstraße, Bismarckallee, Porscheplatz.

Regel 3: Das Bestimmungswort bezeichnet einen Titel, einen Volksstamm oder ein Herrschergeschlecht: Bürgermeisterplatz, Wikingerplatz, Burgunderwall.

Regel 4: Das Bestimmungswort ist ein Ortsname, der auf "-er" endet oder unverändert ist: Elsterpfad, Klosterhof.

Regel 5:
 Das Bestimmungswort ist ein Eigenschaftswort ohne Beugungsendung: Hochstraße, Langgasse, Krummpfad.

Grundsatz: Zusammengesetzte Straßennamen werden getrennt und ohne Bindestrich geschrieben.

Regel 6: Dem Grundwort wird ein Eigenschaftswort mit Beugungsendung beigefügt: Alter Wall, Grüner Winkel, Breite Straße.

Regel 7: Wortformen von Orts- oder Ländernamen sind auf "-er" abgeleitet: Bockenheimer Warte, Neue Mainzer Landstraße, Rathenauer Straße.

Regel 8: Ein Verhältniswort bildet einen Teil des Straßennamens. Das Verhältniswort (Adverb) wird dann großgeschrieben: Am Brückengarten, Auf der Schanz.

Regel 9: Folgt dem Verhältniswort ein Eigenschaftswort, werden beide Wörter großgeschrieben: An der Schönen Aussicht, Am Schwarzen Turm, Im Kleinen Grund, Auf der Grünen Höhe.

Grundsatz: Zusammengesetzte Straßennamen werden immer getrennt, aber mit Bindestrich geschrieben.

Regel 10: Treten mehr Namen vor das Grundwort, werden sie mit Bindestrichen verbunden. Die Zusammensetzung wird dadurch übersichtlicher: Willi-Brandt-Weg, Johannes-Heesters-Allee,
John-F.-Kennedy-Platz.

Regel 11: Treten ein Titel und ein Name vor das Grundwort, werden sie durch Bindestriche verbunden: Fürst-Pückler-Straße, Graf-Vollrath-Weg, Kaiser-Sigmund-Platz.

Regel 12: Treffen mehrere Straßennamen zusammen, können sie mit oder ohne Bindestrich verbunden werden: Ecke Aachener und Geiststraße oder Ecke Geist- und Aachener Straße, Ecke Weißfelder und Heinz-von-Meyerfeld-Straße oder Ecke Heinz-von-Meyerfeld- und Weißfelder Straße.

Debora Karsch